Knochendichtemessung - Kontraindikationen
Die Strahlenbelastung bei der QCT ist mit modernen CT-Geräten minimal und kann daher grundsätzlich bei jedem Patienten durchgeführt werden. Eine Schwangerschaft sollte jedoch ausgeschlossen sein.
Die Knochendichtemessung mittels QCT wird nur noch in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung anerkannt und ist daher meist als Privatleistung zu zahlen. Die Kosten orientieren sich an der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Private Krankenkassen übernehmen die Kosten der QCT oftmals als Vorsorgeuntersuchung.